Wir sind nun nach diversen Aktionen (Fahrradschrotträumung, Aufstellung Fahrradparkplätze auf der Fahrbahn, Erstellung und Übergabe einer Liste der ordnungswidrig dauerhaft abgestellten Müllbehälter etc.) und diversen Rückfragen bei der Stadtverwaltung zu der Erkenntnis gekommen, dass wir mit gut gemeinten Aufforderungen und Appellen nicht weiterkommen. Hier der Antworttext vom Ordnungsamt-Abteilungsleiter Thomas auf unsere Fragen zum weiteren Vorgehen in Sachen Müllbehälter und Fahrradschrott.

„Zur Thematik „permanente Behinderung durch dauerhaft ordnungswidrig auf Gehwegen abgestellter Müllbehälter“ kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angestrebte Lösung nicht umsetzbar ist. Für die Aufnahme der Abfallbehälter, die Bewertung der Situation, die Prüfung, ob es sich um ein öffentliches oder privates Grundstück handelt, die Suche nach Alternativflächen auf den Grundstücken, die Korrespondenz mit den Grundstückseigentümern sowie weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen ist zurzeit schlichtweg kein Personal vorhanden. Der bislang zuständige Kollege, Herr Springub, ist pensioniert worden. Eine Nachfolge konnte -trotz rechtzeitiger Stellenausschreibung- bisher noch nicht gefunden werden. Ferner wird es in vielen Fällen auch keine geeigneten Flächen in den Häusern oder auf den Grundstücken geben. Insofern sollten Einzelfälle betrachtet werden.

Zu der von Ihnen geplanten „Fahrradversteigerung“ möchte ich Ihnen den Hinweis geben, nur Fahrräder zu versteigern, deren Eigentum Sie im Vorfeld erworben haben. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse können schnell zu Problemen führen, die Sie vermeiden sollten.

Eine Unterstützung bei der von Ihnen geplanten Einsammlung von Schrotträdern und herren- bzw. damenloser Fahrräder kann ich Ihnen auf Grund ebenfalls nicht vorhandener Personalressourcen im Fahrradkontrolldienst und auch fehlender Aufnahmekapazitäten in der Fundfahrradstation nicht anbieten.Abschließend bitte ich Sie, die Planung zukünftiger Aktionen ohne die Einbindung von städtischen Ressourcen vorzunehmen, da uns diese schlichtweg nicht zur Verfügung stehen. Sollten sich aus den auf Gehwegen abgestellten Mülltonen bzw. aus vorhandenen Schrotträdern und herren- bzw. damenloser Fahrräder in  Einzelfällen konkrete Gefahrensituationen ergeben, setzen Sie sich bitte mit der Leitstelle der Außendienste (0251/492-1111) in Verbindung“

Diese Antwort stellt uns natürlich nicht zufrieden. Denn sie zeigt im Grunde nur eines: Falls Verordnungen/Gesetze nicht zum Handeln bzw. den Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung passen, werden Sie leider in Münster einfach ignoriert. Damit sind wir nicht einverstanden. Wir haben nun mehrfach auf die Probleme hingewiesen und werden zeitnah juristische Schritte einleiten, um die Gehwege für den Fußverkehr nutzbar zu machen. HIerfür suchen wir Unterstützung mit der unten stehenden Anzeige und freuen uns auf zahlreiche Rückmeldungen.